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Erstgespräch:

Zu Beginn geht es um einen Überblick, was sie beschäftigt und woran sie arbeiten möchten. Dabei lernen sie mich, meine Methoden und das Setting, in welchem ich arbeite, kennen. Das soll ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob sie sich wohl fühlen und für eine Therapie in dieser Form entscheiden möchten. 

Das Erstgespräch dauert 50´ und ist unverbindlich. 
Wenn sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, konkretisieren wir ihre Ziele und vereinbaren weitere Termine.
Kostenzuschuss

Die verschiedenen Krankenversicherungen erstatten Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe bei einer krankheitswertigen Störung zurück.Dafür braucht es vor der zweiten Einheit eine Überweisung von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin. Die Krankenkassa zahlt derzeit €33,70 (ÖGK), bzw. €48,80 (BVAEB) €45,- (SVS) oder €78,- (KUF) pro Therapiestunde.So genannte "Modellplätze" oder "Plätze nach dem Tiroler Modell" werden nicht angeboten.Private Zusatzversicherer übernehmen die Kosten - je nach Tarif- teilweise. Informieren sie sich dafür bei ihrem jeweiligen Versicherungsanbieter. 
Rahmenbedingungen:

Jede Einheit dauert 50 Minuten; Doppeleinheiten sind bei Bedarf möglich. Diese dauern 100 Minuten. 
Nicht eingehaltene Psychotherapiestunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch, per Email oder per SMS abgesagt werden, ansonsten muss der Termin verrechnet werden.

Die Gespräche finden meist wöchentlich oder zweiwöchentlich statt. Dies hängt von vielen Faktoren ab, hauptsächlich aber davon, was dem jeweiligen Menschen in der jeweiligen Situation hilfreich ist.

Wie lang ein psychotherapeutischer Prozess dauert, kann nicht vorausgesagt werden. Da jeder Mensch mit ganz individuellen Voraussetzungen und Eigenheiten ist, sind auch alle Verläufe unterschiedlich.

Eine genaue Beschreibung über den Verlauf finden sie auf der Seite des ÖBVP: 
Ablauf einer Psychotherapie | ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Verschwiegenheitspflicht:

Ich unterliege der absoluten Verschwiegenheitspflicht, außer ich werde von Ihnen von dieser entbunden. Ich bin verpflichtet Aufzeichnungen zu führen, die allgemeine Daten beinhalten, wie z.B. Beginn und Ende der Psychotherapie, Behandlungstermine, vereinbartes Honorar und etwaige Empfehlungen zu nötigen ärztlichen Konsultationen. In dieser Dokumentation sind keine Psychotherapieinhalte enthalten.
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